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Gegendarstellung der Autoren zur Rezension F. Spring, Sedina Archiv, Dez. 2001

 

Die Autoren Dr. Ulrich Neitzel und Mathias Sielaff begrüßen die Buchbesprechung ihres Werkes "Die Einwohnerlisten des Rügenwalder Amtes 1731-1803" von Felicitas Spring in der Zeitschrift Sedina-Archiv Heft 4/2001 des Pommerscher Greifs. Die Erwähnung des Buches und die Rezension ist grundsätzlich als Anerkennung dieser Arbeit und deren herausragenden Bedeutung für die Orts- und Familienforschung in Hinterpommern zu werten. Das wird aber von der Rezensentin an keiner Stelle ausgesprochen. Jeder, der in seinem Leben mit Rezensionen zu tun gehabt hat, weiß, dass er, wenn er mit einer Neuerscheinung auf den Markt kommt, nicht mit einer einhelligen Zustimmung rechnen kann und sollte. Es gehört aber bei Rezensionen zu einem ganz normalen Akt der Höflichkeit, auch etwas Positives voranzustellen, denn man kann wohl davon ausgehen, dass immer ein gewisser Nachrichtenwert vorhanden ist. Da jedoch nach Ansicht der Autoren die Rezension von Felicitas Spring in ihrer Kritik sehr einseitig, teilweise unsachlich und an einigen Stellen sogar falsch ausfällt, erscheint es erforderlich, diese Punkte anzusprechen und zu korrigieren. Dies soll in erster Linie im Hinblick auf die große Zahl an bisherigen Käufern erfolgen, die sich durch die sehr einseitige Kritik verunsichert fühlen könnten.

Die Gegendarstellung der Autoren Neitzel und Sielaff richtet sich zunächst darauf, dass der Umfang und die Inhalte des Buches nur unzureichend beschrieben. So fehlt z. B. jeglicher Hinweis, dass hier für insgesamt 52 Dörfer des kompletten Rügenwalder Amtes die vollständigen Tabellenteile der Praestationstabellen und Mühlenlisten für 10 Jahrgänge des 18. Jahrhunderts im originalgetreuen Wortlaut erfasst und für eine folgende Analyse auch statistisch ausgewertet wurden. Insgesamt sind in den ca. 220 Tabellenseiten etwa 14.000 Datensätze enthalten, welche die Namen der Haushaltsvorstände, die Anzahl der Haus- und Hofbewohnergruppen sowie weitere Namen und Angaben in den originalen Randbemerkungen enthalten.

Anstatt den Umfang des Hauptteils zu erwähnen und zu würdigen, richtet sich der Fokus der Rezension auf zahlreiche kritische Anmerkungen, die haltlos und teilweise sogar eindeutig falsch sind. Im Kern lassen sich folgende Kritik-Schwerpunkte aus der Rezension von Felicitas Spring ableiten. Demnach

besteht kein alphabethisches Namensregister, kein Orts- und Sachregister
erleichtert der verwendete "Namensindes" nicht das Auffinden von Familien - führt die Verwendung von Indexnamen zu falschen Ergebnissen
siehe Beispiel "Pfarrersfamilie Dreist" 
sowie Beispiel "Schwanz versus Schwarz" in Steinort 
bestehen 6 Lesefehler im Jahrgang Altschlawe 1770 plus weitere Fehler laut Stichproben
geht durch die Reihenfolge (alle Jahrgänge eines Dorfes) der historische Kontext verloren
Berlin ist nur Kopie, das Original der Einwohnerliste befindet sich in Stettin 
wurden von den Autoren nicht alle verwendeten Quellen angegeben

Zum Thema Indexnamen und Namensindex: Aufgrund einer mangelnden einheitlichen Schreibweise im 18. Jahrhundert wurden auch die nicht einheitlich aufgeführt. Aus diesem Grunde haben die Autoren neben der Erfassung sämtlichen Namen in ihrer originären Schreibweise auch eine Indizierung der Familiennamen durchgeführt. Die Ausweisung der Namensgrundformen diente jedoch nicht alleine der "Vereinfachung", sondern war die Bedingung dafür, überhaupt in irgendeiner Form die Namenssuche zu ermöglichen bzw. Auswertungen z. B. für Häufigkeiten von Familiennamen zu erstellen. Darüber hinaus stellen die sog. Indexnamen die Grundlage für das verwendete Namensregister, den sog. Namensindex dar. Die Autoren haben lange überlegt, in welcher Weise wir in diesem Buch ein "Register" anlegen sollte. Wenn wir alle erwähnten Namen am Schluss noch einmal in alphabetischer Reihenfolge gebracht hätten, dazu noch ein Stichwort- und Orts-Verzeichnis, so wäre dieses Buch mindestens um die Hälfte dicker und entsprechend teurer geworden, was damit viele vom Kauf abgeschreckt und nur wenigen geholfen hätte. Wer die wesentlichen Stichworte finden will, sollte das Inhaltsverzeichnis lesen, ebenso wenn er ein Orts-Verzeichnis haben will. Dieses findet er auch regelmäßig in der Kopfzeile des Namens-Index. Es interessieren in diesem Zusammenhang ohnehin nur die Orte des Rügenwalder Amtes. Hauptzweck des Namensindex ist es, einen schnellen Zugang zu den vorhandenen Namen, deren Häufigkeiten und Standorte zu geben. Daneben sollte eine Grundlage geschaffen werden, statistische Auswertungen zu ermöglichen. Die Autoren sind noch immer der festen Meinung, dass uns mit diesem Namensindex auf engstem Raum ein ganz großer Wurf gelungen ist. Übrigens: Felicitas Spring kritisiert, dass aufgrund der Namenindizierung die Pfarrersfamilie Dreist zum Familiennamen "Dreisow" vereinfacht wird. Dies stimmt schon insoweit nicht, als dass in dem gesamten Werk keine Pfarrersfamilie Dreist namentlich Erwähnung findet.

Zum Thema "historischer Kontext": Gerade um eines möglichst starken historischen Kontextes Willen wurde bei der Erfassung der Daten aus den Praestationstabellen und Mühlenlisten Wert auf die originale Schreibweise und Sprache gelegt. Lediglich die Reihenfolge der erfassten Listen wurde geändert. Während in den ursprünglichen Listen sämtliche Listen der Dörfer jahrgangsweise (1757: Abtshagen, Altenhagen, etc.) zusammengefasst sind, werden in unserem Werk sämtliche Jahrgänge dorfweise (Beelkow: 1731, 1736, etc.) vereint. Allein diese Tatsache wird als mangelnder historischer Kontext hervorgehoben, ein Vorwurf, der keines weiteren Kommentars bedarf.

Zum Thema "Schwanz": Felicitas Spring verdeutlicht ihre Kritik an der Verwendung der Namensgrundformen zur Indizierung der Eintragungen am Beispiel des Familiennamens "Schwanz", der im Dorf Steinort auftaucht. Ihr Vorwurf, die Autoren würden den Namen "Schwanz" zu "Schwarz" vereinfachen trifft nur bedingt zu. Tatsächlich treten für die Praestationstabellen und Mühlenlisten des Ortes Steinort in den Jahren 1731, 1748, 1757, 1787 und 1803 Namensvertreter "Schwanz" auf. Diese werden in der Erfassung ebenfalls in ihrer originären Schreibweise erfasst und dargestellt. Ihnen wird lediglich der Index-Name "Schwarz" zugeordnet, weil die gleichen Personen, die in den genannten Jahrgängen als Schwanz bezeichnet werden, in den Jahren 1736, 1742 und 1795 "Schwarz" heißen (1770 und 1775 werden weder Schwanz noch Schwarz erwähnt). Dies unterstreicht zum einen, dass aufgrund einer uneinheitlichen Schreibweise im 18. Jahrhundert selbst bei Familiennamen keine Eindeutigkeit herrschte. Zum anderen kann aufgrund dieser wenigen Namensnennungen nicht belegt werden, ob es sich bei den erwähnten Familien tatsächlich um einen eigenständigen Zweig handelte, der mit der Familie Schwarz nicht zu tun hatte. Die Autoren haben dennoch in den genannten "Schwanz"-Fällen eine "Schwarz"-Zuordnung getroffen, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund. Die Familie Schwanz kommt zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Steinort nicht (mehr) vor. In Steinort und im übrigen Amt kam der Name 1939 nicht mehr vor, lediglich ganz vereinzelt im südlichen Kreis Schlawe. Stattdessen nennt das Adressbuch von Steinort aus dem Jahre 1928 vier Schwarz-Familien. Wenn man also hier ein Beispiel suchte, um das Konzept der Verwendung von Namensgrundformen zu widerlegen, so wurde hier ein denkbar schlechtes Beispiel gewählt.

In diesem Zusammenhang ist noch eine andere Tatsache interessant. Im Kreis Schlawe gab es laut Niekammer 1939 insgesamt 29 Bauern mit dem Namen Schwarz; in den gesamten übrigen 27 Kreisen Pommerns zusammen nur 37 mal, also pro Kreis im Durchschnitt 1,4 mal den Namen Schwarz. Das praktische 20fache Vorkommen des Namens Schwarz im Kreis Schlawe hat bisher keine Erklärung gefunden. Vielleicht liegt ein Teil der Erklärung darin, dass andere Namen wie Schwanz in diesem Namen Schwarz Eingang gefunden haben. Nur so ist der Hinweis in eckigen Klammern in den Mühlenlisten gemeint; keinesfalls soll damit die Existenz des Namens Schwanz (Schwantz, Schwantes) geleugnet oder weggewischt werden.

Zum Thema Literatur: Der allgemeine Vorwurf an die Autoren, die Quellen mit mangelnder Sorgfalt bearbeitet zu haben, muss mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden; das Gegenteil ist der Fall. Die Mühlenlisten mit 293 Seiten stehen eindeutig im Mittelpunkt dieses Buches. Die hier verwendete Literatur wurde nach den Vorgaben des Geheimen Staatsarchives in Berlin in der amtlichen Nomenklatur exakt zitiert. Die 39 Seiten des vorangehenden Teils, die an sich lediglich zur besseren allgemeinen Orientierung des Lesers dienen sollen und dem Nichtfachmann einen Einblick in den Themenkreis geben sollten, hat Felicitas Spring zum besonderen Anlass ihrer Kritik genommen (siehe "Mangel an Sorgfalt mit dem Umgang an Literatur"). Wenn es nach ihr gegangen wäre, hätte man jeden Namen mit einer Ziffer bzw. Fußnote versehen müssen, was geradezu grotesk und unrealistisch ist und den Text völlig verunstaltet und für den normalen Benutzer völlig unlesbar gemacht hätte. Wir versichern hier ausdrücklich, dass wir die gesamte angegebene Literatur benutzt haben, um einen ausgewogenen Überblick geben zu können. Aus der Sammlung Lassan-Spruth wurden dabei konkret keine Informationen entnommen. Die Informationen dieser Sekundär-Quelle sind teilweise durchaus in der von uns zitierten Literatur vorhanden.

Zum Thema Lesefehler: Bedauerlicherweise sind in dem Jahrgang Altschlawe 1770 sechs geringfügige Schreibfehler bei 5 Vor- und Familiennamen sowie einem Nebenwort enthalten. Die Autoren legen jedoch Wert auf die Feststellung, dass es sich dabei nicht um Lese- oder Verständnisfehler, sondern lediglich um Schreibfehler handelt. Diese entstanden, weil einige Altschlawer Jahrgänge durch eine fehleranfälligere Erfassungstechnik aufgenommen wurden. Diese Technik wurde nur bei dem Dorf Altschlawe verwendet, wodurch sich die hier aufgetretene Fehlerhäufigkeit im Jahrgang 1770 an keiner Stelle wiederholt. Die Autoren weisen noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass sämtliche Eintragungen der originalen Einwohnerlisten VOLLSTÄNDIG und LÜCKENLOS übertragen wurden. Es gibt also keinen Fall, wo Namen fehlen, in der Reihenfolge vertauscht oder Zahlenangaben falsch erfasst wurden. Die von Felicitas Spring angesetzten Schreibfehler sind genealogisch bedeutungslos. Den Eindruck, den Frau Spring allerdings vermittelt, die gesamte Arbeit wäre überzogen mit ähnlichen oder anderen Fehlern, muss entschieden widersprochen werden. Trotz der bisher nachgewiesenen Schreibfehler bleiben "Die Einwohnerlisten des Rügenwalder Amtes 1731-1803" in ihrem Umfang und in ihrem Grad an Genauigkeit einzigartig.

Zum Thema Quellen-Originalität: Schlimmer noch als die Unterstellung einer äußerst fehlerhaften Erfassung und Auswertung ist der Vorwurf der Rezensistin, dass die zugrundliegenden Quellen aus dem Staatsarchiv Berlin keine Originale seien. Unter http://www.schlawe.de (unter dem Namen Dr. Margret Ott) wurde bereits im September 2001 behauptet: "im Berliner Staatsarchiv befinden sich leider nur Kopien, die Originallisten befinden sich in Stettin. Ein Beweis für diese Behauptung fehlt hier allerdings. Dennoch wiederholte Felicitas Spring diese Behauptung sowohl bei einem Vortrag auf der Tagung "Familienforschung Schwerpunkt Stolper Lande im November 2001 in Travemünde als auch in ihrer hier genannten Rezension.

Obwohl wir diese Frage in Bezug auf die Bedeutung des Buches für völlig irrelevant halten, soll dieser Gesichtspunkt im folgenden näher untersucht werden. Daher sind für den Ort Zitzmin und das Jahr 1757 die Belege A für Berlin und B für Stettin angeführt.

1) Beleg A (Berlin): Hier wird unter Nr.9 genannt Bauer "Christian Radeloff", unter Bauer Nr.11 "Hans Radeloff"; unter Einlieger Nr.8: "der alte Pferde Hirth Kadorff mit der Frau"; unter Nr.9 "der alte Wirth Kadorff und Dorothea Kadorff", unter Nr.13 "der alte Schneider Kadorff mit der Frau". 2) Beleg B: Hier lauten die gleichen Angaben: Bauer Nr.9 Christian Kadolff, Bauer Nr.11 Hans Kadolff; unter Einlieger Nr.8: der alte Pferde Hirth Kadolff mit der Frau; unter Nr.9: der alte Wirth Kadolff und Dorothea Kadolff; unter Nr.13: der alte Schneider Kadolff mit der Frau.

Eindeutig hat sich letztendlich im Rügenwalder Amt die Namensform "Kadolff" herausgebildet und durchgesetzt, und in dieser Schreibweise haben wir in den Mühlen Listen den Namen dann auch übernommen. Der Schreiber des Belegs A hatte offensichtlich noch nicht diese Übersicht und schreibt noch, wie er es hörte, Radeloff und Kadorff. Das war also zeitlich eindeutig früher als bei Beleg B. Hier bei Beleg B, als diese Abschrift hergestellt wurde, standen offenbar Gegebenheiten zur Verfügung, die den Schreiber bewogen, immer Kadolff zu schreiben. Der hatte also die größere Übersicht, und deshalb muss der Zeitpunkt dieser Abschrift später liegen. Es ist völlig unlogisch und unsinnig zu postulieren, der Schreiber von A hätte einmal von Kadolff falsch abgeschrieben und dafür Radeloff gesetzt und ein zweites mal Kadolff falsch abgeschrieben und dafür Kadorff gesetzt. Es besteht kein Grund dafür, den Schreiber für so dumm oder nachlässig zu halten. Also kann Beleg B nicht das Original sein wie Dr.Ott/Spring wiederholt und irrtümlich behaupten. Hiermit kann also als erwiesen gelten, dass es sich bei Beleg A (also Berlin) um das Original und bei Beleg B (Stettin) um die Kopie handelt. Jedenfalls kann man aus den vorgelegten Beweisen nichts anderes herauslesen. Es ist töricht und niederträchtig mit einer solchen Behauptung gleich drei Mal zu versuchen, das Buch zu diskreditieren.

Dr. Ulrich Neitzel

Mathias Sielaff

 

 

 

 

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